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Mietminderung von 5 % zulässig: Eine zu hohe Bleikonzentration im Trinkwasser stellt Mietmangel dar

Es gibt diverse Mängel, die im Laufe eines Mietvertrags an der Mietsache auftreten können. In aller Regel steht dem Mieter dann ein Anspruch auf Minderung der Mietzahlungen zu, solange der Mangel seitens des Vermieters nicht beseitigt wird.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg St. Georg stellt eine zu hohe Bleikonzentration im Trinkwasser einen solchen Mietmangel dar, der den Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt. Dies gilt, sobald die Bleiwerte die zulässigen gesetzlichen Höchstwerte überschreiten.

Hinweis: Nicht jeder kleine Mangel an der Mietsache berechtigt automatisch zur Mietminderung. Mieter sollten also mit einer eigenständigen Kürzung der Mietzahlungen zurückhaltend sein und sich vorher vom Anwalt oder Mieterschutzbund beraten lassen. Auch Vermieter tun gut daran, erst einmal juristischen Rat einzuholen, bevor sie dem Mieter wegen unberechtigter Mietkürzung kündigen.


Quelle: AG Hamburg/St. Georg, Urt. v. 28.02.2011 - 910 C 117/10
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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