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Kein Sicherheitsrisiko: Heirat mit Chinesin rechtfertigt keine Entlassung

Heiratet ein als Ingenieur für einen Zulieferbetrieb der Bundeswehr tätiger Arbeitnehmer eine chinesische Staatsangehörige, stellt dies kein relevantes Sicherheitsrisiko dar, das seinen Arbeitgeber zur Kündigung rechtfertigt.

Dies folgt aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Eine so begründete Kündigung verstoße gegen die guten Sitten und sei damit unwirksam. Dies gelte auch dann, wenn die Kündigung in der Probezeit erfolgt sei.

Ist der betroffene Arbeitnehmer zuvor regelmäßig zu seiner Ehefrau nach China gereist und dies nie seitens des Arbeitgebers beanstandet worden, halte die Kündigung nicht das notwendige "ethische Minimum" ein.


Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.06.2011 - 3 Sa 95/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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