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Kein Rechtsmissbrauch: Vermieter muss Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht zustimmen

Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, das von ihm vermietete Objekt zu modernisieren - allerdings trifft ihn keine entsprechende Verpflichtung. Die Frage ist jedoch, ob er sich eventuell rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Wunsch seines Mieters nach Modernisierung nicht entspricht.

Der Bundesgerichtshof sah in einem solchen Verhalten keinen Rechtsmissbrauch seitens des Vermieters, zumindest dann, wenn die Mietvertragsparteien nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart haben. Aus dem Gesetz ergebe sich keine entsprechende Pflicht des Vermieters. Ebenso wenig habe der Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter seine Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen erteilt. Dies stünde grundsätzlich im Ermessen des Vermieters.

Hinweis: Streitigkeiten zwischen Mietparteien wegen Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen gibt es mit schöner Regelmäßigkeit. Solche Unstimmigkeiten können bisweilen umgangen werden, wenn sich die Parteien zuvor beim Wohnungs- und Grundeigentümerverein, beim Mieterschutzbund oder bei entsprechend qualifizierten Anwälten über ihre jeweilige Rechtsposition informieren.


Quelle: BGH, Urt. v. 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 01/2012)

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