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Ersatzfahrzeug: Auch die Leasingkosten für ein neues Auto müssen erstattet werden

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden an einem Fahrzeug entsteht, hat der geschädigte Autofahrer prinzipiell die Möglichkeit, sich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Unfallverursacher muss die dafür anfallenden Kosten ersetzen.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle muss das Ersatzfahrzeug nicht unbedingt durch einen Kauf oder die Anmietung eines anderen Fahrzeugs beschafft werden. Der Geschädigte kann auch einen Leasingvertrag abschließen. Dies obliegt nach Meinung des Gerichts seiner Entscheidungsfreiheit.

Hinweis: Sowohl für den Geschädigten als auch für den Verursacher eines Verkehrsunfalls lohnt sich in den meisten Fällen der Gang zum Anwalt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die anfallenden Kosten für eine Rechtsberatung oder eine Vertretung vor Gericht übernimmt.


Quelle: OLG Celle, Urt. v. 30.11.2011 - 14 U 92/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2012)

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