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Fußgängerampel: Fahrverbot nach Rotlichtverstoß mit Unfall

Übersieht ein Autofahrer eine für ihn Rotlicht anzeigende Ampel und verursacht er dadurch einen Verkehrsunfall, kann ihm neben einem Bußgeld auch die Verhängung eines Fahrverbots drohen. Dies zumindest dann, wenn er durch den Rotlichtverstoß eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer oder einen Sachschaden verursacht.

So hat das Oberlandesgericht Celle jüngst entschieden. Ein Fahrverbot sei grundsätzlich auch dann zu verhängen, wenn dem anderen Unfallbeteiligten ein Mitverschulden anzulasten sei. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn das Mitverschulden des Unfallgegners erheblich sei.

Hinweis: Wann ein Mitverschulden als erheblich anzusehen ist, wird nicht einheitlich beurteilt und bemisst sich stets nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann einem Unfallbeteiligten helfen, frühzeitig richtig zu argumentieren und auf diesem Weg ein Fahrverbot gegebenenfalls abzuwenden.


Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2012)

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