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Handyverbot am Steuer: Auch Wegdrücken eines eingehenden Anrufs ist untersagt

Eine Vorschrift, über die man lange diskutieren kann und die oftmals leidige Konsequenzen im Straßenverkehr nach sich zieht: Der sogenannte Handy-Paragraph sorgt regelmäßig für Unmut unter den Verkehrsteilnehmern.

Das Oberlandesgericht Köln hat Anfang des Jahres bestätigt, dass einem Autofahrer nicht nur die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, sondern auch das Ein- bzw. Ausschalten des Handys sowie sogar das "Wegdrücken" eines eingehenden Anrufs. Eine Benutzung des Mobiltelefons läge demnach auch dann vor, wenn der Autofahrer das Gerät aufnimmt und es nach Ablesen der Telefonnummer ausschaltet.

Hinweis: Wer sein Handy im Straßenverkehr - ohne Freisprecheinrichtung - benutzt, verstößt gegen die StVO. Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollte das Mobilfunkgerät während der Fahrt am besten überhaupt nicht zur Hand genommen werden.


Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2012 - III-1 RBs 39/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2012)

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