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Strafverfahren: Aussage eines minderjährigen Kindes

Wird dem Kindesvater vorgeworfen, eine Straftat zulasten der Mutter begangen zu haben und soll das gemeinsame minderjährige Kind als Zeuge vernommen werden, so muss die Mutter gegebenenfalls der Befragung des Kindes zustimmen, wenn sie allein sorgeberechtigt ist.

Dem Vater wurde vorgeworfen, verschiedene Straftaten gegen die Mutter begangen zu haben. Das Sorgerecht für das minderjährige Kind stand allein der Mutter zu. Unklar war insbesondere, ob das Kind als Zeuge vernommen werden konnte.

Wenn minderjährige Kinder von der Bedeutung ihres Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung haben, dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie aussagebereit sind und der gesetzliche Vertreter der Vernehmung zustimmt.

Im entschiedenen Fall fehlte es an der erforderlichen Vorstellungskraft und der Verstandesreife des Kindes. Außerdem bestanden Zweifel darüber, ob die Mutter berechtigt war, einer Aussage ihres Kindes zuzustimmen, da sie gleichzeitig auch Opfer der Tat war.

Für den Fall, dass der gesetzliche Vertreter nicht Opfer, sondern selbst Beschuldigter einer Straftat ist, ist ihm diese Befugnis entzogen. Dasselbe gilt, wenn er sich die gesetzliche Vertretung mit dem anderen Elternteil teilt und dieser einer Straftat beschuldigt wird.

Eine Übertragung dieser gesetzlichen Regelung auf die vorliegende Konstellation hat das Gericht aber abgelehnt. Es darf also der allein sorgeberechtigte Elternteil, der Opfer einer Straftat durch den anderen Elternteil geworden ist, entscheiden, ob das minderjährige Kind vernommen wird.

Hinweis: Hat das minderjährige Kind die notwendige Verstandesreife, so trifft es die Entscheidung selbst und es kommt auf die Frage der Zustimmung nicht mehr an. Ist der beschuldigte Elternteil ebenfalls sorgeberechtigt, ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen, dem durch gerichtliche Anordnung ein Teil der elterlichen Sorge - und somit auch die Entscheidung über die Befragung des Kindes - übertragen wird.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 07/2012)

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