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Kündigung: Beleidigungen bei Facebook rechtfertigen nicht immer die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer sollten vorsichtig sein und darauf achten, was sie in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlichen. Beleidigungen werden veröffentlicht - und unter Umständen vom Arbeitgeber gelesen!

Eine Arbeitnehmerin war schwanger. Ihr Arbeitgeber hatte sie bei einem Telefonanbieter eingesetzt, bei dem sie auch Privatkundin war und als Privatkundin Ärger hatte. Sie postete auf ihrem privaten Facebook-Account: "Boah kotzen die mich an von X. Da sperren sie einfach das Handy, obwohl man schon bezahlt hat...und dann behaupten die, es wären keine Zahlungen da. Solche Penner...naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter..."

Der Telefonanbieter war ein Kunde des Arbeitgebers. Dieser wollte sich die Verunglimpfung seines Kunden nicht gefallen lassen. Da für die Kündigung der schwangeren Mitarbeiterin die Zustimmung der obersten Landesbehörde erforderlich war, beantragte der Arbeitgeber diese. Die Behörde gab die Zustimmung.

Gegen den entsprechenden Verwaltungsbescheid klagte die Arbeitnehmerin. Für ihre Klage wollte sie Prozesskostenhilfe erhalten, die ihr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch bewilligte. Die Klage habe nach Ansicht des Gerichts hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Äußerung bei Facebook sei vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt. Denn die Arbeitnehmerin wollte sich nur auf ihr privates Vertragsverhältnis zu dem Telefonanbieter beziehen.

Hinweis:Bei Veröffentlichungen auf Facebook sollte allen Beteiligten klar sein, dass diese Mitteilungen auch Fremde lesen können. Um hier Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten Veröffentlichungen genau überdacht werden!

zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 07/2012)

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