Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Abschluss im Arbeitszeugnis: Dankesformel muss nicht enthalten sein

"Wir danken für die Zusammenarbeit und wünschen alles Gute." - Eine solche Formel muss nicht in jedes Arbeitszeugnis! 

Ein Baumarktleiter hatte ein überdurchschnittlich gutes Zeugnis erhalten. Der Schlusssatz lautete: "Herr XY scheidet zum ... aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." Damit war der Baumarktleiter nicht einverstanden und verlangte folgende Formulierung: "Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute."

Das Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch des Arbeitnehmers abgelehnt. Es hat keine gesetzliche Grundlage für die Verwendung einer solchen Dankesformel gesehen. Ist ein Arbeitnehmer mit der vom Arbeitgeber formulierten Dankesformel nicht einverstanden, bleibt ihm nur, auf die Formulierung gänzlich zu verzichten. Einer solchen Aufforderung muss der Arbeitgeber dann allerdings auch nachkommen.  

Hinweis: Nun ist es amtlich, dass eine Dankesformel im Arbeitszeugnis nicht aufgeführt werden muss. Die Rechtsprechung zum Zeugnisrecht ist damit um eine Facette erweitert worden. Umgekehrt kann künftig aus dem Fehlen einer Dankesformel aber auch nicht geschlossen werden, dass ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer nicht zufrieden war.


Quelle: BAG, Urt. v. 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 02/2013)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]