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Schwerer Vertrauensbruch: Fristlose Kündigung nach Arbeitszeitbetrug rechtens

Bei einem Arbeitszeitbetrug sind Arbeitsgerichte nicht zimperlich. In der Regel ist die fristlose Kündigung vorprogrammiert.  

Eine Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitszeit handschriftlich in Zeitsummenkarten einzutragen. Dabei machte sie offensichtlich Fehler. An einem Tag fand sich ein Eintrag von sechs Stunden, obwohl sie gar nicht gearbeitet hatte. Die Arbeitgeberin kündigte fristlos wegen des Arbeitszeitbetrugs. Die Arbeitnehmerin war anderer Auffassung. Unter anderem war sie der Meinung, dass eine Abmahnung ausgereicht hätte und sie nicht wisse, wer die Eintragung vorgenommen habe.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Kündigung bestätigt. Es lag ein schwerer Vertrauensbruch vor, da diese Form der Zeiterfassung als Vertrauensvorschuss seitens des Arbeitgebers anzusehen ist. Zu den Pflichten der Arbeitnehmerin hätte es gehört, die Eintragungen zeitnah vorzunehmen. Bei einer verspäteten Eintragung nahm die Arbeitnehmerin billigend in Kauf, falsche Angaben zu machen.

Hinweis: Arbeitnehmer sollten bei der Falscheintragung von Arbeitszeiten vorsichtig sein. In aller Regel ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Andererseits sollten Arbeitgeber über die Einführung modernerer und sicherer Zeiterfassungsmethoden nachdenken.


Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.11.2012 - 10 Sa 270/12
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2013)

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