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Koks am Steuer: Fristlose Kündigung eines drogenabhängigen Busfahrers

Wer häufiger Bus fährt, weiß, dass wir letztendlich unser Leben dem Busfahrer anvertrauen. Steht dieser unter Drogen, ist dessen fristlose Kündigung zulässig.

Fahrgäste meldeten bei der Polizei einen Busfahrer, der rote Ampelsignale überfahren, einen Radfahrer bedrängt und Fahrgäste beschimpft hatte. Die Polizei hielt den Busfahrer an und machte einen Drogenschnelltest, der den Konsum von Kokain nachwies. Die Arbeitgeberin kündigte dem Busfahrer daraufhin fristlos. Gegen diese Kündigung legte der Busfahrer Kündigungsschutzklage ein.

Das Arbeitsgericht Berlin wertete die Kündigung als berechtigte Verdachtskündigung und stellte fest, dass der Verdacht des Fahrens unter Kokaineinfluss für die Kündigung des Berufskraftfahrers ausreicht. Der Verdacht war zudem objektiv begründet: Zum einen gab es die Aussagen der Fahrgäste und zum anderen das Schnelltestresultat der Polizei.

Hinweis: Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Wenn der Fahrer zudem beruflich Personen befördert, ist eine fristlose Kündigung durchaus rechtens.


Quelle: ArbG Berlin, Urt. v. 21.11.2012 - 31 Ca 13626/12
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2013)

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