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Klageerfolg gegen Google: Suchvorschläge dürfen nicht zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen

Google ist eine Internetsuchmaschine und hat seit April 2009 eine Suchwortergänzungsfunktion. Die dort vorgeschlagenen Suchbegriffe dürfen jedoch keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Bei Eingabe des Vor- und Nachnamens eines Klägers erschienen die Suchwortergänzungsvorschläge "Scientology" und "Betrug". Dagegen wandte er sich, da er der Auffassung war, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt zu sein. Er trug vor, dass er in keinem Zusammenhang mit Scientology steht, ihm weder jemals ein Betrug vorgeworfen wurde noch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei. Während die erstinstanzlichen Gerichte die Klage abwiesen, sah der Bundesgerichtshof (BGH) die Angelegenheit in seinem wegweisenden Urteil anders. Er erkannte durchaus eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, denn zwischen dem Namen und den negativ belegten Begriffen "Scientology" und "Betrug" besteht ein sachlicher Zusammenhang. Deshalb muss Google die Suchfunktion nun ändern.

Hinweis: Der BGH hat jedoch auch den Suchmaschinenbetreibern eine Hintertür offengelassen, denn die Betreiber von Suchmaschinen sind nach Ansicht des BGH nicht verpflichtet, die Suchvorschläge generell auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine solche Pflicht setzt erst ein, wenn die Kenntnis über eine rechtswidrige Verletzung vorliegt. Weist ein Betroffener den Betreiber der Suchmaschine auf eine solche Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, muss dieser tätig werden.


Quelle: BGH, Urt. v. 14.05.2013 - VI ZR 269/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2013)

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