Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Atemalkoholmessung: Belehrung über Freiwilligkeit ist nicht erforderlich

Ein Betroffener darf zwar nicht zu einer Mitwirkung an einer Atemalkoholmessung gezwungen werden, da diese freiwillig ist. Über die Freiwilligkeit der Mitwirkung muss allerdings nicht belehrt werden.

Ein Fahrzeugführer wurde wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,48 mg/l zu einer Geldbuße von 500 EUR und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Gegen die Verurteilung legte er Rechtsbeschwerde ein und erklärte, er sei vor der Messung des Atemalkohols nicht darüber belehrt worden, dass seine Mitwirkung hieran freiwillig ist. Hieraus folgt seiner Meinung nach, dass die Messung des Atemalkoholwerts in dem Gerichtsverfahren nicht hätte verwertet werden dürfen und er freizusprechen sei.

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat diese Auffassung nicht geteilt. Grundsätzlich muss zwar niemand dazu beitragen, dass er einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit überführt wird. Ein Beschuldigter darf deshalb im Straf- oder Bußgeldverfahren weder zu Tests, Tatrekonstruktionen, Schriftproben oder zu einem Atemalkoholtest gezwungen werden. Etwas anderes gilt aber hinsichtlich der Frage, ob der Betroffene über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung belehrt werden muss. Im Bereich der Atemalkoholmessung gibt es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung. Vom Gesetzgeber wird hier keine förmliche richterliche Anordnung für die Durchführung verlangt. Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit war daher im vorliegenden Fall nicht unmittelbar betroffen, so dass der Betroffene zu Recht verurteilt wurde.

Hinweis: Ob ein Verwertungsverbot bei fehlender Belehrung über die Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung besteht, ist in der Rechtsprechung umstritten. Bei der Entscheidung des OLG handelt es sich jedoch um eine erste obergerichtliche Entscheidung. Weitere Entscheidungen zu dieser Frage bleiben abzuwarten.


Quelle: OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.04.2013 - (2B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13)
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2013)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]