Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Individueller Anstrich: Farblich neutral übernommene Wohnung muss ebenso neutral übergeben werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob sich ein Mieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er eine Wohnung mit einem farbigen Anstrich zurückgibt.

Mieter hatten eine Doppelhaushälfte mit weiß renovierten Wänden übernommen. Sie strichen daraufhin einzelne Wände in kräftigen Farben - nämlich rot, gelb und blau. Als sie auszogen, gaben sie das Haus in diesem farbigen Zustand zurück. Die Vermieterin ließ die Wände daraufhin zunächst mit Haftgrund und dann alle Wand- und Deckenflächen zweimal mit Wandfarbe überstreichen. Das kostete sie 3.648,82 EUR. Die Angelegenheit landete vor Gericht und der BGH entschied, dass die Mieter zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn sie eine ursprünglich farblich neutral gehaltene Wohnung bei Mietende in einem ausgefalleneren Zustand zurückgeben. Denn eine in dieser Art individualisierte Wohnung wird von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert und eine Neuvermietung somit fast unmöglich gemacht.

Hinweis: Wände, die bei Mietbeginn weiß waren, sollten also auch bei Auszug wieder weiß gestrichen werden.


Quelle: BGH, Urt. v. 06.11.2013 - VIII ZR 416/12
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 12/2013)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]