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Vortäuschen guter Beziehungen: Auf Lügen basierendes Arbeitsverhältnis kann angefochten werden

Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur gekündigt, sondern gelegentlich auch angefochten werden. Ein wichtiger Unterschied - vor allem bei ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnissen.

Eine Kinderbuchautorin stellte einen Vertriebsmanager ein. Der Vertrag sah vor, dass der Manager ohne Probezeit für zunächst zwei Jahre fest eingestellt wurde, sein Monatsgehalt 20.000 EUR bei 13 Monatsgehältern betrug, er zusätzlich eine Gewinnbeteiligung erhielt und ihm eine Abfindung von 250.000 EUR zustand, wenn der Arbeitsvertrag aufgehoben wird. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ging allerdings davon aus, dass der Manager die Autorin arglistig getäuscht hatte. Er hatte behauptet, den Chefeinkäufer vom Mediamarkt und Saturn persönlich zu kennen und beste Beziehungen zum Ravensburger Kinderbuchverlag zu haben. Nur so ließ sich das Zustandekommen des aus Sicht des Managers extrem günstigen Arbeitsvertrags erklären. Deshalb durfte die Kinderbuchautorin den Vertrag anfechten - und sich so von ihrem Vertriebsmanager befreien.

Hinweis: Täuscht ein Bewerber gute Beziehungen zu wichtigen Vertragspartnern des Arbeitgebers oder wichtigen Entscheidungsträgern vor und kommt es deshalb zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, kann der Arbeitgeber sich durch Anfechtung vom Arbeitsvertrag lösen.


Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.11.2013 - 1 Sa 50/13
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 01/2014)

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