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Gesundheitliche Eignung: Brustimplantat ist kein Hindernis für den Polizeidienst

Dürfen Frauen mit Silikonimplantaten zur Polizei? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entschieden.

Eine Frau mit Brustimplantaten hatte sich für den Dienst in der Berliner Schutzpolizei beworben. Die Bewerbung wurde allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass die Frau nicht zu Einsätzen, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten, herangezogen werden könne. Durch die Schutzkleidung entstünde ein Druck, der zu einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes führen könne. Kurz gesagt: Die Brustimplantate würden zu einer gesundheitlichen Nichteignung führen.

Dagegen klagte die Bewerberin vor dem VG. Das VG hat sich auf die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen. Danach darf die gesundheitliche Eignung den Bewerbern bzw. Bewerberinnen nur noch dann abgesprochen werden, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen wird. Es sei weder feststellbar, dass die Bewerberin durch die Implantate weniger leistungsfähig sei, noch dass sie bei der Dienstausübung erheblich mehr gefährdet sei als Bewerberinnen ohne Brustimplantate. Die Befragung einer Fachärztin hatte ergeben, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung die Frau nicht höher gefährden würden.

Hinweis: Leidet eine Beamtin an einer Erkrankung und ist damit zu rechnen, sie werde über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen, schließen diese Ausfallzeiten die gesundheitliche Eignung nicht von vornherein aus.

zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 04/2014)

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