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"FCK CPS"-Anstecker: Erst eine personalisierende Zuordnung macht aus schlechter Meinung eine Beleidigung

Kennen Sie die Abkürzung "FCK CP"? Müssen Sie auch nicht. Das bedeutet "Fuck Cops" und kann eine Beleidigung darstellen.

Eine Frau wurde von Polizisten aufgefordert, einen Anstecker mit der Aufschrift "FCK CPS" abzulegen. Die Frau kam der Aufforderung nicht nach und trug den Anstecker weiterhin. Die Polizisten fühlten sich dadurch beleidigt und stellten daraufhin Strafanzeige. Die Frau wurde tatsächlich zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, wogegen sie Revision und schließlich sogar Verfassungsbeschwerde eingelegte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte nun schließlich, dass die Urteile der Vorinstanzen die Frau in ihrem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzen. Eine herabsetzende Äußerung, die keine bestimmte Person benennt und ohne individuelle Aufschlüsselung eine Gruppe erfasst, kann zwar unter bestimmten Umständen ein Angriff auf die persönliche Ehre der Mitglieder dieser Gruppe sein. Je größer die Gruppe jedoch ist, desto schwächer ist die persönliche Betroffenheit des einzelnen Gruppenmitglieds. Es reicht nicht aus, dass die örtliche Polizei eine Teilgruppe aller Polizistinnen und Polizisten darstellt. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Zuordnung, die in diesem Fall nicht ersichtlich war.

Hinweis: Ein Sieg für die Meinungsfreiheit - aber um welchen Preis? In jedem Fall ist es nachvollziehbar, dass Polizisten sich durch solche Aufschriften auch persönlich provoziert und beleidigt fühlen.


Quelle: BVerfG, Beschl. v. 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
 
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2015)

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