Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Ungesicherte Stolperfallen: Obacht bei oberirdisch verlegten Versorgungsleitungen auf einer Kirmes

Auf einer Kirmes gibt es viele Stolperfallen, insbesondere durch Versorgungsleitungen für Wasser und Strom. Wer aber haftet, wenn tatsächlich jemand fällt?

Die Besucherin einer Kirmes stürzte über eine oberirdisch verlegte Versorgungsleitung und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch und einen Bruch des rechten Arms zu, da die Kabel nur lose verlegt und nicht abgedeckt waren. Dafür verlangte sie 40.000 EUR Schmerzensgeld. Die Verkehrssicherungspflichten waren durchaus verletzt worden. Ob es dabei nur um Versorgungsleitungen des hier beklagten Betriebs oder auch anderer Schausteller ging, war für das Gericht dabei unerheblich. Denn der Schaustellerbetrieb hätte beweisen müssen, dass es sich um ein Versorgungskabel eines anderen Betriebs gehandelt hatte. Von der verlangten Summe erhielt die Geschädigte allerdings nur die Hälfte, da sich Besucher einer Kirmes generell auf solche unvermeidbaren, bekannten Behinderungen einstellen müssen und ihnen im Ernstfall daher eine anteilige Mitschuld anzurechnen ist.

Hinweis: Kirmesbetriebe haften also, wenn Versorgungsleitungen auf einer Kirmes nicht sicher verlegt werden, und müssen gegebenenfalls Schadensersatz leisten.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 24.03.2015 - 9 U 114/14
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 07/2015)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]