Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Störender Geschäftsführer: Das Recht des Betriebsrats, Entlassungen zu verlangen, ist auf Arbeitnehmer beschränkt

Betriebsräte haben zahlreiche Rechte - auch jenes, die Entfernung von störenden Arbeitnehmern zu verlangen. Doch gilt das auch für den Geschäftsführer?

Der Betriebsrat kann von seinem Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung von Arbeitnehmern verlangen. In diesem Fall ging der Betriebsrat noch einen Schritt weiter und verlangte die Entlassung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH. Der Geschäftsführer habe den Betriebsfrieden wiederholt und ernstlich dadurch gestört, dass er den Betriebsrat mehrfach objektiv unzutreffend und zumindest in drei Fällen bewusst wahrheitswidrig informiert habe. Dadurch sei die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig gestört. Als der Arbeitgeber dem Ansinnen nicht nachkam, zog der Betriebsrat vor die Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht wies den Antrag allerdings zurück. Zwar kann der Betriebsrat grundsätzlich die Entlassung von Arbeitnehmern verlangen, ein Geschäftsführer ist jedoch kein Arbeitnehmer. Der Betriebsrat hatte daher vor Gericht keinen Erfolg.

Hinweis: Von dem Recht auf Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer machen Betriebsräte selten Gebrauch. Es ist ein scharfes Schwert, das tatsächlich Arbeitsverhältnisse beenden kann.


Quelle: LAG Hamm, Beschl. v. 02.08.2016 - 7 TaBV 11/16
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 11/2016)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]