Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Außergewöhnliche Belastungen: Wann ist die Heimunterbringung eines Angehörigen absetzbar? Wollen Sie Angehörige in einem Pflegeheim unterbringen und die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen, werden Sie mit einem komplizierten Regelwerk konfrontiert! Die Kosten können z.B. als Unterhaltsleistungen bis zu 8.004 EUR abziehbar sein. Daneben kommt auch ein unbegrenzter Abzug als "normale" außergewöhnliche Belastungen in Betracht, sofern die Aufwendungen einen bestimmten Eigenanteil (zumutbare Belastung) übersteigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Thema jetzt näher beleuchtet und die Heimkosten in zwei Gruppen eingeteilt:
Der BFH weist darauf hin, dass Sie die Kosten zwingend in eine der beiden Kategorien einordnen müssen und kein entsprechendes Wahlrecht besteht. Hinweis: Im Urteilsfall hatte eine Tochter ihren Vater (Pflegestufe II) krankheitsbedingt in einem Altenpflegeheim untergebracht. Sie durfte die Kosten zwar als "normale" außergewöhnliche Belastungen ansetzen, wegen einer hohen zumutbaren Belastung wirkten sich die Kosten bei ihr aber im Ergebnis gar nicht steuerlich aus. BFH, Urt. v. 30.06.2011 - VI R 14/10
(aus: Ausgabe 12/2011)
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