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Erbschaftsteuerreform verzögert: Vom Bundestag verabschiedet - aber der Bundesrat hat noch Fragen

Nach langwierigen Diskussionen hat der Bundestag am 24.06.2016 die Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet. Die Reform war nötig, da das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 die Ausnahmen für Firmenerben für ungerecht und unsozial eingestuft und eine Neuregelung bis Ende Juni 2016 gefordert hatte.

Ein steuerfreier Übergang von Unternehmen an die nächste Generation bleibt auch weiterhin möglich, sofern nach wie vor nachgewiesen wird, dass der Betrieb und die Arbeitsplätze erhalten werden. Neu ist, dass nur noch Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern von der Nachweispflicht des Arbeitsplatzerhalts ausgenommen werden. Diese Grenze lag zuvor bei 20 Mitarbeitern. Zudem müssen die Erben von Unternehmen mit einem Betriebsvermögen ab 26 Mio. EUR  jetzt nachweisen, dass sie die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Dazu müssen sie ihr Privatvermögen offenlegen oder alternativ einen Abschlag von der Steuerverschonung hinnehmen.

Der zustimmungspflichtige Bundesrat hat die geplante Reform der Erbschaftsteuer am 08.07.2016 jedoch an den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit vorerst gestoppt. Die Neuregelungen dürften sich deshalb - mindestens bis zum Herbst  2016 - verzögern.

zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 08/2016)

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