Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Überarbeitung: Promillegrenzen für Radfahrer Auf dem 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag berieten 1.900 Verkehrsexperten in acht Arbeitskreisen über verkehrsrechtliche Probleme - u.a. im Arbeitskreis III über neue Promillegrenzen für Radfahrer. Die Experten diskutierten die Frage, ob neue Promillegrenzen für Radfahrer eingeführt werden sollten. Für Radfahrer liegt die Grenze der strafbewehrten, sogenannten absoluten Fahruntüchtigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰. Erörtert wurde die Frage, ab welcher Promillegrenze betrunkene Fahrradfahrer ein Sicherheitsrisiko darstellen, in welchem Umfang alkoholisierte Fahrradfahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden und ob neue Promillegrenzen eingeführt werden sollen. Der Arbeitskreis III hat hierzu folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Empfehlungen des Arbeitskreises in naher Zukunft mit einer Gesetzesänderung zu rechnen ist. Dies wird nicht nur zu einer erheblichen Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften für alkoholisierte Radfahrer führen. Es muss auch damit gerechnet werden, dass eine Ahndung mit Bußgeldern und Fahrverboten erfolgen kann.
(aus: Ausgabe 03/2015)
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