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Grunderwerbsteuer: Wann ist ein Kaufvertrag wirksam aufgehoben?

Wird ein Grundstückskaufvertrag zwischen einem Ehemann und einer Erbengemeinschaft unter der aufschiebenden Bedingung aufgehoben, dass die Erbengemeinschaft das Grundstück an die Ehefrau übereignet, muss die Grunderwerbsteuer nach einem Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern (FG) doppelt gezahlt werden.

Nach Ansicht des FG wird in einer solchen Konstellation der Kaufvertrag zwischen dem Ehemann und der Erbengemeinschaft aufgrund der aufschiebenden Bedingung nicht wirksam rückgängig gemacht. Außerdem wird zwischen Erbengemeinschaft und Ehefrau ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht.

Hinweis: In einem vergleichbaren Fall wären Sie also besser beraten, eine Weiterübereignung zwischen Ehemann und Ehefrau oder eine Abtretung des Übereignungsanspruchs des Ehemanns gegen die Erbengemeinschaft beurkunden zu lassen, statt den ursprünglichen Kaufvertrag rückgängig zu machen. Mit einem derartigen Vertrag wäre es zwar auch zu zwei grunderwerbsteuerbaren Rechtsträgerwechseln gekommen (zwischen Erbengemeinschaft/Ehemann und zwischen Ehemann/Ehefrau). Letzterer wäre aber von der Grunderwerbsteuer befreit gewesen. Gegen das Urteil ist allerdings noch ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.


Quelle: FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 27.05.2009 - 3 K 101/08
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 04/2010)

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