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Persönliche Erinnerungen: Altkanzler Kohl darf Tonbänder zurückverlangen

Einmal mehr hat Helmut Kohl vor Gericht gewonnen.

Der ehemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hatte mit einem Journalisten einen Vertrag über die Memoiren des Altkanzlers abgeschlossen. Die Parteien trafen sich an über 100 Tagen und führten Gespräche, die auf ein Tonbandgerät aufgenommen wurden. Der Journalist nahm die Tonbänder mit nach Hause und plante die Buchveröffentlichung. Alsbald gab es Streit zwischen den Parteien und der ehemalige Bundeskanzler verlangte die Herausgabe sämtlicher Tonaufnahmen. Und das zu Recht, wie der Bundesgerichtshof urteilte. Die Anspruchsgrundlage ergab sich aus dem geschlossenen Vertrag, denn der Altkanzler alleine konnte über den Inhalt der Memoiren entscheiden. Der Journalist als Auftragnehmer musste auf die Interessen seines Auftraggebers achten. Insbesondere darf er keine Vorteile ziehen, die auf Kosten des Auftraggebers gehen. Deshalb musste er nun das Eigentum an den Tonbändern an Herrn Dr. Kohl übertragen.

Hinweis: Ein wohl richtiges Urteil, denn auf den Tonbändern finden sich persönliche Erinnerungen und Gedanken des ehemaligen Bundeskanzlers. Er allein hat darüber zu entscheiden, was damit geschehen darf.


Quelle: BGH, Urt. v. 10.07.2015 - V ZR 206/14
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2015)

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