[Inhalt] Geltendes EU-Recht: Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist unwirksam Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird erhebliche Auswirkungen auf das Bauen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hatte beim EuGH beantragt festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstößt, da sie verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure nicht gestrichen hat, die sich immer noch in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) finden. Nach einer EU-Dienstleistungsrichtlinie dürfen Mindest- und/oder Höchstpreise allerdings nur dann vorgeschrieben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die in der deutschen HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren erfüllen jedoch nicht die Bedingung der Verhältnismäßigkeit. Daher hat Deutschland den Rechtsstreit verloren. Hinweis: Die HOAI verstößt also gegen EU-Recht. Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich die in der HOAI geregelten zwingenden Mindest- und Höchstsätze, nicht die HOAI im Übrigen. Quelle: EuGH, Urt. v. 04.07.2019 - C-377/17
(aus: Ausgabe 09/2019)
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