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Entzug der Fahrerlaubnis: Aufbauseminar für drogenauffälligen Fahranfänger nicht ausreichend

Drogenauffälligen Verkehrsteilnehmern fehlt in aller Regel die nötige Kraftfahreignung. Um dennoch positiv bewertet zu werden und eine Chance auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, kann die Teilnahme an einem entsprechenden Aufbauseminar sinnvoll sein.

Es gibt verschiedene Arten von Aufbauseminaren:

  • Aufbauseminar für Fahranfänger: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet worden sind.  
  • Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu 13 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben und durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zu vier Punkte abbauen möchten, bzw. für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14-17 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben und durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet worden sind.  
  • Besonderes Aufbauseminar: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Anders sieht es jedoch bei Fahranfängern aus, die gelegentlich Cannabis oder andere Drogen konsumieren und die nicht fähig sind, Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Bei diesen ist eine Teilnahme an einem solchen Aufbauseminar alleine noch nicht dazu geeignet, die Bedenken auszuräumen. Die Feststellung eines etwaigen Wandels der Einstellung des Betroffenen kann nur auf Basis eines medizinisch-psychologischen Gutachtens getroffen werden.

Hinweis: Insbesondere dann, wenn es um die eigene Fahrerlaubnis geht, ist der Gang zum Rechtsanwalt Pflicht - jedenfalls dann, wenn der Entzug des Führerscheins droht. Nur der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt kann beurteilen, ob in Fällen von Alkohol- bzw. Drogenkonsum bzw. bei zu vielen Punkten "in Flensburg" aus sonstigen Gründen die Teilnahme an einem Aufbauseminar sinnvoll ist oder ob andere Maßnahmen getroffen werden können.


Quelle: OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2010)

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