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Firmenwagen: Weniger Lohnsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber kostenlos einen Firmenwagen zur Verfügung, wird für die Privatnutzung pro Monat 1 % des Listenpreises angesetzt. Hinzu kommen pauschal 0,03 % für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Nutzen Sie den Wagen tatsächlich an weniger als 180 Tagen im Jahr - also an durchschnittlich 15 Tagen im Monat - für die Pendelstrecke, können Sie den geldwerten Vorteil nun auch durch eine Einzelbewertung ermitteln. Für jede Fahrt sind das 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer. Das ist deutlich günstiger als die Pauschalregelung mit 0,03 % und reduziert damit Ihre Lohnsteuerlast.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt pro Monat zehnmal 45 km von seiner Wohnung ins Büro. Der Listenpreis seines Firmenwagens liegt bei 60.000 EUR.

Berechnung bisher ab jetzt
Listenpreis 60.000 EUR 60.000 EUR
Faktor x 0,03 % x 0,002 %
  18 EUR 1,20 EUR
x 45 km 810 EUR 54 EUR
pro Monat bzw. x Tage x 1 x 10
geldwerter Vorteil im Monat 810 EUR 540 EUR
Ersparnis im Monat   270 EUR
Ersparnis im Jahr   3.240 EUR

Bislang hat sich die Finanzverwaltung gesträubt, diese für Arbeitnehmer günstige Rechenmethode anzuwenden. Doch das hat sich geändert: Arbeitnehmer können die Einzelbewertung jetzt für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2010 in allen offenen Einkommensteuerfällen beantragen. Für das laufende Jahr gelingt dies entweder sofort über den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber oder anschließend über die Steuererklärung. Der Arbeitgeber ist hierzu allerdings nicht verpflichtet; er muss in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer die Berechnungsmethode für jedes Jahr einheitlich festlegen und darf unterjährig nicht wechseln. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist der Arbeitnehmer wiederum nicht daran gebunden und kann die Methode einheitlich für das gesamte Kalenderjahr wechseln.

Hinweis: Die Ermittlung des Zuschlags ist grundsätzlich weiterhin mit 0,03 % pro Entfernungskilometer und Monat vorzunehmen. Die Einzelbewertung ist nur dann zulässig, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber monatlich schriftlich erklären, an welchen konkreten Tagen (mit Datumsangabe!) Sie den Firmenwagen tatsächlich für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte genutzt haben.

Wollen Sie bei der Veranlagung zur Einzelbewertung wechseln, müssen Sie dem Finanzamt darlegen, an welchen konkreten Tagen Sie das Kfz tatsächlich für die Fahrt zur Arbeit genutzt haben, um zu belegen, dass der Arbeitgeber den Zuschlag mit 0,03 % des Listenpreises ermittelt und versteuert hat.

BMF-Schreiben v. 01.04.2011 - IV C 5 - S 2334/08/10010

zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 07/2011)

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