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Fahrradfahrer aufgepasst: Radfahren unter Alkoholeinfluss kann Führerschein kosten!

Wird bei einem Radfahrer eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 2,5 Promille festgestellt, kann ihm die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entziehen.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen ist bei einem derart hohen Blutalkoholgehalt eine deutlich von der Norm abweichende Trinkgewohnheit anzunehmen. Demnach sei zu befürchten, dass der Betreffende im alkoholisierten Zustand nicht vom Führen eines Kraftfahrzeugs Abstand nehmen könne.

Hinweis: Wie diese Entscheidung deutlich zeigt, ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen auch dann eine Gefahr für den Führerschein, wenn man nicht mit dem Auto, sondern beispielsweise mit dem Rad unterwegs ist.


Quelle: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26.10.2011 - 12 ME 181/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 01/2012)

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