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Sofortiges Fahrverbot möglich: Beeinträchtigungen relevanter Fahreigenschaften durch Cannabiskonsum

Ein Pkw-Fahrer wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von Polizeibeamten überprüft. Zur Feststellung seiner Fahrtüchtigkeit wurde eine Blutprobe angeordnet. Die Untersuchung ergab einen Wert von 1,0 ng/ml THC im Blut. Zudem registrierten die Polizeibeamten beim Überprüften typische Anzeichen eines zeitnahen Drogenkonsums: gerötete Bindehäute, geweitete Pupillen mit verlangsamter Hell-/Dunkeladaption und wässrige Augen. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Pkw-Fahrer die Fahrerlaubnis - nicht allein wegen des ermittelten Cannabiswerts. Auch das Eingeständnis bei der Verkehrskontrolle, gelegentlich Cannabis zu konsumieren, und die Tatsache, bereits polizeilich als Cannabiskonsument erfasst gewesen zu sein, führten zu der Annahme, dass der Mann nicht in der Lage ist, zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bestätigt. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dann möglich, wenn es dem Inhaber einer Fahrerlaubnis an einem Trennungsvermögen zwischen Drogenkonsum und Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Kraftfahrer unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilnimmt und eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml nachgewiesen werden kann. Wissenschaftliche Studien bestätigen bei diesem Wert Leistungsbeeinträchtigungen relevanter Fahreigenschaften.

Hinweis: Die Entscheidung des OVG entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung. Von Bedeutung ist, dass bei einer festgestellten Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml THC im Blut auch der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden kann.


Quelle: OVG Bremen, Beschl. v. 20.07.2012 - 2 B 341/11 
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 01/2013)

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