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Bei unbegründeter Sorge: Über Reisen als Alltagsangelegenheit entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält

Urlaub in der Heimat ist nicht immer angesagt. Fernreisen bieten im Vergleich dazu nicht nur Abwechslung; sie sind mitunter sogar billiger als ein Aufenthalt im eigenen Land. Nur: Was ist, wenn sich Eltern nicht einig sind?

Wollen gemeinsam lebende Paare gemeinsam mit der Familie Urlaub machen, müssen sie einen Konsens finden. Sobald sie sich jedoch getrennt haben, kann es zu Konflikten kommen. Mit einem solchen hatte sich das Kammergericht Berlin auseinanderzusetzen. Beide Elternteile hatten sich darauf verständigt, dass die zwei Kinder ihre Ferien für einen gewissen Zeitraum beim Kindesvater verbringen sollten und dieser mit ihnen, seiner neuen Frau und deren beiden Kindern auch verreisen sollte. Klar war, dass die Reise in die Nähe von Pattaya in Thailand gehen sollte. Zunächst war die Kindesmutter damit auch einverstanden; sie änderte aber ihre Meinung jedoch, als es in Thailand zu Bombenanschlägen kam - wenngleich diese in ganz anderen weit entfernt liegenden Regionen erfolgt waren. Der Vater teilte die Bedenken der Mutter nicht und wollte die Reise dennoch durchführen.

Das Gericht wies darauf hin, dass Alltagsfragen von dem Elternteil zu klären sind, bei dem sich die Kinder jeweils aufhalten. Nur Fragen von grundlegender Bedeutung müssen von den Eltern gemeinsam entschieden werden. Reisen seien heutzutage eine Alltagsangelegenheit - selbst wenn es sich um weite Auslandsreisen handelt, verbunden mit einem mehrstündigen Flug und einem Aufenthalt in einem dem Kind nicht vertrauten Kulturkreis. Um grundlegende Dinge gehe es erst, wenn die Reise in ein Krisengebiet gehen soll oder für den Zielort Reisewarnungen des Auswärtigen Amts vorliegen. Weder ist das in diesem Fall direkte Reiseziel "Jomtien Beach" ein Krisengebiet noch liegen für die Region entsprechende Warnungen vor. Deshalb fruchteten die Bedenken der Mutter nicht - und die Reise konnte stattfinden.

Hinweis: Um Streitigkeiten zwischen Eltern über das Reiseziel zu vermeiden, ist es angezeigt, dass die Eltern im Vorfeld miteinander sprechen und sich abstimmen. Sonst erfolgt eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang.
 
 


Quelle: KG, Beschl. v. 02.02.2017 - 13 UF 163/16
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 09/2017)

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