[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Arbeitsunfähigkeit: Krank ins Fitnessstudio: Ist das erlaubt?

Arbeitnehmer müssen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht zu Hause im Bett bleiben. Sogar der Besuch eines Fitnessstudios kann möglich sein.

Ein Kfz-Sachverständiger hatte sich bei seinem Arbeitgeber wegen eines grippalen Infekts krank gemeldet. Trotzdem besuchte er ein Fitnessstudio.

Der Arbeitgeber zweifelte daraufhin die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an und kündigte dem Arbeitnehmer. Dieser klagte gegen die Kündigung. Die Angelegenheit landete vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Der Arbeitnehmer war der Meinung, dass der Besuch im Fitnessstudio seine Genesung und damit seine Gesundheit gefördert habe. Und damit lag er richtig. Möchte ein Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln, benötigt er erhebliche Indizien. Diese lagen hier nicht vor.

Hinweis: Für den Arbeitgeber ist es schwer, gegen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzukommen. Selbst wenn der Beweiswert erschüttert werden sollte, heißt dies noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht auf andere Art und Weise seine Krankheit beweisen kann. Hier kommt auch eine Zeugenvernehmung des Arztes durch das Arbeitsgericht in Betracht.

zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 07/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]