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Unfallregulierung: Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist

Fällt bei der Ersatzbeschaffung für ein Unfallfahrzeug durch den Geschädigten keine Mehrwertsteuer an, besteht auch kein entsprechender Ersatzanspruch.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall brachte der Geschädigte sein Fahrzeug zu einem Sachverständigen. Dieser ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von 22.000 EUR brutto bzw. 18.480 EUR netto. Für 14.700 EUR kaufte sich der Geschädigte daraufhin ein Ersatzfahrzeug. Ein Mehrwertsteueranteil war in dem Kaufpreis nicht enthalten. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers rechnete auf Basis des Nettowiederbeschaffungswerts ab und verweigerte eine Regulierung hinsichtlich der anteiligen Umsatzsteuer. Hiergegen richtete sich die Klage des Geschädigten, die in allen Instanzen ohne Erfolg blieb.

Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass nach der Neuregelung des § 249 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 2002 Mehrwertsteuer nur noch dann zu ersetzen ist, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet, dass der Geschädigte die Mehrwertsteuer nur dann ausgezahlt bekommt, wenn er deren Zahlung durch eine Rechnung nachweisen kann oder sich vertraglich zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet hat. Erfolgt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur nach Kostenvoranschlag oder Gutachten, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt. Voraussetzung für die Erstattung der Mehrwertsteuer ist also immer eine umsatzsteuerpflichtige Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung. Vorliegend war beim Kauf des Geschädigten keine Mehrwertsteuer angefallen, da er das Ersatzfahrzeug von einer Privatperson gekauft hat.

Hinweis: Bei einer fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer also nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs sollte also immer darauf geachtet werden, dass die Mehrwertsteuer konkret in einer Rechnung ausgewiesen wird - nur dann wird sie auch erstattet.


Quelle: BGH, Urt. v. 02.07.2013 - VI ZR 351/12
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2013)

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