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Selbstdarsteller aufgepasst: Das Autoposen kann behördlich untersagt werden

Generell ist die Attitüde, mit Schönem glänzen zu wollen, durchaus menschlich. Doch nicht nur für Verkehrsrechtler, sondern vor allem für das Umfeld sind sogenannte Autoposer lästig und nicht selten auch gefährlich. Im folgenden Fall beschäftigte das Geltungsbedürfnis eines Jaguar F-Type-Fahrers das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG).

Der Mann war mehrfach unter anderem damit aufgefallen, dass er nachts während einer Rotlichtphase "unnötig Gas" gab, "mit durchdrehenden Rädern" und "laut aufheulendem Motor" unterwegs war und "übermäßig stark beschleunigt" hatte. Zudem wurden mehrfach "unnötig starke Gasstöße" registriert. Die Stadt Mannheim hatte ihm deshalb verboten, bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen im Mannheimer Stadtgebiet zu verursachen. Hiergegen erhob der Fahrer Klage, da er sich in seiner Freiheit beschränkt fühlte.

Unzumutbar ist laut VG der durch ein Fahrzeug verursachte Lärm besonders dann, wenn er auf dem Hochjagen des Motors im Leerlauf, hochtourigem Fahren in niedrigen Gängen, sehr starkem Beschleunigen mit durchdrehenden Reifen, plötzlichem Abbremsen und Reifenquietschen sowie auf lärmverursachenden Kurvengeschwindigkeiten beruht. Zudem würden zusammen mit den genannten unnötigen Lärmbelästigungen auch vermeidbare Abgasbelästigungen auftreten. Die in der StVO enthaltenen Verbote knüpfen dabei nicht an die Beschaffenheit des Fahrzeugs, sondern an ein Verhalten des Fahrzeugführers an. Ein Verstoß kann deshalb auch vorliegen, wenn das Fahrzeug selbst ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassen ist. Daher lehnte das VG den Antrag des Fahrers ab.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht weist aber auch zutreffend darauf hin, dass das persönliche Bedürfnis des Pkw-Fahrers, mit seinem Auto zu "posen", im Rahmen einer Gesamtbeurteilung außer Betracht zu bleiben bzw. hinter die schutzwürdigen Belange der Anwohner in der Innenstadt zurückzutreten hat, vor lautem Fahrzeuglärm weitestgehend geschützt zu werden.


Quelle: VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2018 - 1 K 4344/17
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 03/2019)

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