Aktuelle Rechtsinformationen[Inhalt] Verträge zwischen nahen Angehörigen: Wenn Ehegatten Formvorschriften nicht beachten Ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen wird von der Finanzverwaltung sorgfältig überprüft und muss einem Fremdvergleich standhalten. Der Verdacht, dass sich nahe Angehörige vertraglich nicht wirklich binden wollen, verstärkt sich, wenn sie die Formvorschriften nicht beachten und ihnen dies auch bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs reicht es nicht aus, dass Ehegatten lediglich ihre eigene Schilderung des Verfahrensablaufs mit Blick auf die zwischen Eheleuten üblichen Gepflogenheiten (keine schriftliche Kommunikation) anbieten, wenn
Hinweis: Es ist empfehlenswert, Verträge mit nahen Angehörigen durch Ihren Steuerberater prüfen zu lassen. Gemeinsam sollten Sie dann einen Fremdvergleich gründlich und nachvollziehbar dokumentieren, um diese Aufzeichnungen im Rahmen einer späteren Prüfung durch die Finanzbehörde vorlegen zu können. Quelle: BFH, Urt. v. 11.05.2010 - IX R 19/09
(aus: Ausgabe 11/2010)
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