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Inhaltliche Anforderungen an Nachlassverzeichnis: Verlässt sich ein Notar lediglich auf die Angaben des Erben, erfüllt er seine Pflichten nicht

In erbrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben sind Informationen über den Bestand der Erbmasse von entscheidender Bedeutung. Ein Mittel zur Feststellung dieses Bestands ist die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Was jedoch passiert, wenn diese Erstellung lückenhaft ausfällt, zeigt der folgende Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG) landete.

Das Gericht musste sich mit einem Fall beschäftigen, in dem ein Notar im Wesentlichen Angaben des Erben beurkundet hatte, ohne selbst weitere Nachforschungen vorzunehmen. Dem Nachlassverzeichnis waren Kontoauszüge eines Bankhauses beigefügt. Bemängelt wurde durch die Pflichtteilsberechtigte insbesondere, dass in dem Nachlassverzeichnis einige Konten der Erblasserin fehlten. Der Pflichtteilsberechtigten ging es im Kern um die Frage, ob sich aus den Kontoauszügen, die nunmehr vorgelegt wurden, Hinweise auf Schenkungen der Erblasserin ergeben - und ob diese durch den Notar hätten festgestellt werden müssen.

Das OLG betonte, dass es ausreichend sei, wenn der Notar die Pflicht zur Durchsicht von Kontounterlagen auf die Erben delegiert - zumindest solange der Pflichtteilsberechtigte keinerlei bestimmte Auffälligkeiten benennen kann, die den Notar zu einer eigenen Ermittlung veranlassen können. Je relevanter die Hinweise jedoch sind, desto konkreter wird die Verpflichtung des Notars zum Tätigwerden. Ein Notar erfüllt seine Pflicht zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses jedenfalls nicht, wenn er lediglich Angaben der Erben beurkundet, ohne selbst eigene Ermittlungen aufzunehmen. Diese Verpflichtung ist im Zusammenhang mit der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses weithin bekannt.

Hinweis: Allein die Beauftragung eines Notars zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses entbindet den Erben nicht zur Mitwirkung und den Pflichtteilsberechtigten nicht von einer Überprüfung der notariellen Urkunde.


Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 25.03.2021 - 6 U 74/20
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 05/2021)

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