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REITs: Einführung von
deutschen Immobilien-Aktiengesellschaften beschlossen
Der Bundestag hat Ende März die lange umstrittene Zulassung sog. Real Estate
Investment Trusts (REITs) beschlossen. Kurz darauf hat der Bundesrat dem "Gesetz zur
Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen"
zugestimmt. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Durch das Gesetz wird in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare Immobilien
geschaffen. Die Bundesregierung hofft, dadurch mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen
den europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu schaffen. In vielen europäischen
Mitgliedstaaten sind börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften bereits zugelassen.
Dabei sind die deutschen REITs wie ihre ausländischen Vorbilder auf der
Unternehmensebene steuerbefreit, soweit sie sich auf ihre Haupttätigkeit beschränken.
Dazu gehört u.a., dass die Aktiengesellschaft mindestens 75 % ihrer Erträge aus
Immobilien erzielen und mindestens 75 % ihres Vermögens in Immobilien anlegen muss.
Mindestens 90 % ihrer Erträge hat die Gesellschaft an die Aktionäre auszuschütten, bei
denen die Gewinne dann versteuert werden.
Unternehmen, die Immobilien an einen REIT verkaufen, müssen die Gewinne aus dem
Verkauf bis einschließlich 2009 nur zur Hälfte versteuern (sog. Exit Tax). Voraussetzung
ist, dass diese Immobilien mindestens fünf Jahre im Besitz des Unternehmens waren. Die
Exit Tax ist nur auf REITs, nicht aber auf offene Immobilienfonds anzuwenden. Zu
beachten ist ferner, dass die Exit Tax nur in Anspruch genommen werden kann, wenn
inländische Immobilien in deutsche REITs eingebracht werden.
Information für: | alle, Kapitalanleger |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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