Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Private Pkw-Nutzung: Wie muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aussehen?

Bei Selbständigen wird die private Nutzung eines zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Kfz regelmäßig mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (12 % pro Jahr) gewinnerhöhend als Entnahme angesetzt. Abweichend hiervon wird die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Kosten angesetzt, wenn

  • die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten durch Belege und
  • das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein Fahrtenbuch

nachgewiesen werden. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts voraus, dass die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Lose Notizzettel können schon in begrifflicher Hinsicht kein Fahrtenbuch sein. Ziel ordnungsgemäßer Aufzeichnungen ist es, die unzutreffende Zuordnung einzelner Privatfahrten zum beruflichen Nutzungsanteil wie auch deren gänzliche Nichtberücksichtigung im Fahrtenbuch möglichst auszuschließen.

Dieser Anforderung werde nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht. Dieses Verzeichnis muss aufgrund seiner äußeren Gestaltung geeignet sein, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Änderungen, Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen. Die aufgrund von Originalaufzeichnungen erstellte Reinschrift eines "Fahrtenbuchs" ist kein geschlossenes Verzeichnis, wenn sie nur durch einen Heftstreifen zusammengehalten wird.

Eine zeitnahe und geschlossene Dokumentation der Fahrten sei für den Steuerzahler auch keine unangemessene Belastung. Nach Ansicht der Richter ist nämlich vor allem zu berücksichtigen, dass der zu führende Belegnachweis sich auf Vorgänge bezieht, die sich allein in der Sphäre des Steuerzahlers zugetragen haben. Später können diese Vorgänge nur in sehr eingeschränktem Umfang und nur mit erheblichem Ermittlungsaufwand auf ihre richtige Darstellung hin überprüft werden.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben