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Private Pkw-Nutzung: Wie
muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aussehen?
Bei Selbständigen wird die private Nutzung eines zu mehr als 50 % betrieblich genutzten
Kfz regelmäßig mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (12 % pro Jahr)
gewinnerhöhend als Entnahme angesetzt. Abweichend hiervon wird die private Nutzung
mit den auf die Privatfahrten entfallenden Kosten angesetzt, wenn
- die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten durch Belege und
- das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein Fahrtenbuch
nachgewiesen werden. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt nach einem Urteil des
Niedersächsischen Finanzgerichts voraus, dass die zu erfassenden Fahrten
einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes vollständig und in
ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Lose Notizzettel können
schon in begrifflicher Hinsicht kein Fahrtenbuch sein. Ziel ordnungsgemäßer
Aufzeichnungen ist es, die unzutreffende Zuordnung einzelner Privatfahrten zum
beruflichen Nutzungsanteil wie auch deren gänzliche Nichtberücksichtigung im
Fahrtenbuch möglichst auszuschließen.
Dieser Anforderung werde nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in
einem geschlossenen Verzeichnis gerecht. Dieses Verzeichnis muss aufgrund seiner
äußeren Gestaltung geeignet sein, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Änderungen,
Streichungen und Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen. Die aufgrund von
Originalaufzeichnungen erstellte Reinschrift eines "Fahrtenbuchs" ist kein geschlossenes
Verzeichnis, wenn sie nur durch einen Heftstreifen zusammengehalten wird.
Eine zeitnahe und geschlossene Dokumentation der Fahrten sei für den Steuerzahler
auch keine unangemessene Belastung. Nach Ansicht der Richter ist nämlich vor allem zu
berücksichtigen, dass der zu führende Belegnachweis sich auf Vorgänge bezieht, die sich
allein in der Sphäre des Steuerzahlers zugetragen haben. Später können diese Vorgänge
nur in sehr eingeschränktem Umfang und nur mit erheblichem Ermittlungsaufwand auf
ihre richtige Darstellung hin überprüft werden.
| Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 10/2007)
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