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Gewerblicher
Grundstückshandel: Welche Voraussetzungen führen zu gewerblichen Einkünften?
Ein gewerblicher Grundstückshandel, der auch zu gewerbesteuerpflichtigen Einkünften
führt, wird steuerrechtlich angenommen, wenn innerhalb von fünf Jahren seit dem Erwerb,
der Herstellung oder der grundlegenden Modernisierung mehr als drei Objekte veräußert
werden. Immer häufiger kommt es jedoch in der Praxis auch ohne Überschreiten dieser
Drei-Objekt-Grenze zu einem gewerblichen Grundstückshandel.
Das Finanzgericht Köln hat jetzt in einem Streitfall einen gewerblichen Grundstückshandel
bejaht, weil der Immoblienbesitzer ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten vor seiner
Fertigstellung weiterveräußerte und sich gegenüber dem Erwerber verpflichtete, das
Objekt fertigzustellen. In diesem Fall werde der Immobilienbesitzer nicht mehr wie ein
privater Bauherr, sondern vielmehr wie ein Bauunternehmer tätig, urteilten die Richter.
Zudem sprach für eine Veräußerungsabsicht des Immobilienbesitzers, dass er jederzeit
die Finanzierung des Objekts durch eine Sonderzahlung ohne
Vorfälligkeitsentschädigung beenden konnte und er sich nicht um Mieter für das Objekt
bemühte. Des Weiteren lagen zwischen der Erteilung der Baugenehmigung und dem
Verkauf des Objekts nur neun Monate.
Information für: | Unternehmer, Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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