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Gewerblicher Grundstückshandel: Welche Voraussetzungen führen zu gewerblichen Einkünften?

Ein gewerblicher Grundstückshandel, der auch zu gewerbesteuerpflichtigen Einkünften führt, wird steuerrechtlich angenommen, wenn innerhalb von fünf Jahren seit dem Erwerb, der Herstellung oder der grundlegenden Modernisierung mehr als drei Objekte veräußert werden. Immer häufiger kommt es jedoch in der Praxis auch ohne Überschreiten dieser Drei-Objekt-Grenze zu einem gewerblichen Grundstückshandel.

Das Finanzgericht Köln hat jetzt in einem Streitfall einen gewerblichen Grundstückshandel bejaht, weil der Immoblienbesitzer ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten vor seiner Fertigstellung weiterveräußerte und sich gegenüber dem Erwerber verpflichtete, das Objekt fertigzustellen. In diesem Fall werde der Immobilienbesitzer nicht mehr wie ein privater Bauherr, sondern vielmehr wie ein Bauunternehmer tätig, urteilten die Richter. Zudem sprach für eine Veräußerungsabsicht des Immobilienbesitzers, dass er jederzeit die Finanzierung des Objekts durch eine Sonderzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden konnte und er sich nicht um Mieter für das Objekt bemühte. Des Weiteren lagen zwischen der Erteilung der Baugenehmigung und dem Verkauf des Objekts nur neun Monate.

Information für: Unternehmer, Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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