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Angemessenheit von
Investitionen: Finanzamt darf Angemessenheit von Investitionen nicht überprüfen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt die Richtigkeit und
Angemessenheit von Investitionsentscheidungen eines Unternehmers grundsätzlich nicht
überprüfen darf. Damit sind Sie also nicht gehindert, z.B. einen Pkw der Luxusklasse als
Betriebs-Pkw anzuschaffen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass - insbesondere beim
Pkw - die Vermutung gilt, dass Sie diesen auch für private Zwecke nutzen. Folglich wird
für die private Nutzung eine sog. Nutzungsentnahme von 1 % des Bruttolistenpreises pro
Monat gewinnerhöhend berücksichtigt, falls Sie kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
führen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dokumentiert den Umfang der privaten
Fahrten bzw. die ausschließliche betriebliche Nutzung des Pkw. Haben Sie ein
ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt und den Pkw auch privat genutzt, sind die
privaten Fahrten für die Nutzungsentnahme mit den anteiligen Gesamtkosten zu
berücksichtigen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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