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Gekürzte
Pendlerpauschale: Ist die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Insbesondere für Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmer, die von ihrer Wohnung zum
Betrieb fahren, hat die derzeitig in aller Öffentlichkeit diskutierte Frage, ob die ab 2007
geltende gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, erhebliche steuerliche
Bedeutung. Die Hoffnung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die
Kürzung für verfassungswidrig erklären wird, wurde jetzt durch eine Entscheidung des
Bundesfinanzhofs (BFH) bestärkt. Das höchste deutsche Finanzgericht ist der Ansicht der
Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale
verfassungsgemäß ist. Der BFH legt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der
Neuregelung daher dem BVerfG zur Entscheidung vor.
Die endgültige Entscheidung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser
Neuregelung obliegt allein dem BVerfG. Dieses hat angekündigt, sich noch in 2008
abschließend mit dieser Frage zu befassen.
Hinweis: Bis zu einer Entscheidung des BVerfG können die Finanzämter weiterhin auf
Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer als
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Einkommensteuerbescheide für 2007
bleiben bis zu einer Entscheidung des BVerfG insoweit offen. Es muss also kein
gesonderter Einspruch eingelegt werden.
Wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte mit der ungekürzten Pendlerpauschale
eingetragen, besteht - trotz der erfreulichen Auffassung des BFH - immer noch das Risiko
einer Nachzahlung, falls das BVerfG die Kürzung der Pendlerpauschale als
verfassungsgemäß bestätigen sollte.
Information für: | alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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