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Gekürzte Pendlerpauschale: Ist die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Insbesondere für Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmer, die von ihrer Wohnung zum Betrieb fahren, hat die derzeitig in aller Öffentlichkeit diskutierte Frage, ob die ab 2007 geltende gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, erhebliche steuerliche Bedeutung. Die Hoffnung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Kürzung für verfassungswidrig erklären wird, wurde jetzt durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestärkt. Das höchste deutsche Finanzgericht ist der Ansicht der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Der BFH legt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung daher dem BVerfG zur Entscheidung vor.

Die endgültige Entscheidung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung obliegt allein dem BVerfG. Dieses hat angekündigt, sich noch in 2008 abschließend mit dieser Frage zu befassen.

Hinweis: Bis zu einer Entscheidung des BVerfG können die Finanzämter weiterhin auf Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Einkommensteuerbescheide für 2007 bleiben bis zu einer Entscheidung des BVerfG insoweit offen. Es muss also kein gesonderter Einspruch eingelegt werden.

Wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte mit der ungekürzten Pendlerpauschale eingetragen, besteht - trotz der erfreulichen Auffassung des BFH - immer noch das Risiko einer Nachzahlung, falls das BVerfG die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungsgemäß bestätigen sollte.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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