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Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung auch bei regelmäßigen Besprechungen

Ab dem Jahr 2007 können Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, wenn es sich dabei um den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. In allen anderen Fällen ist ein Abzug nicht mehr möglich. Der frühere, in bestimmten Fällen geltende Abzugshöchstbetrag von 1.250 EUR ist abgeschafft worden.

Häufig wird argumentiert, dass es sich bei den beruflich genutzten Räumen nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, sondern um eine Betriebsstätte handele - mit der Folge, dass die Aufwendungen in vollem Umfang abziehbar seien. Dies erkennt jedoch das Finanzamt meistens nicht an, wie auch im entschiedenen Streitfall des Finanzgerichts München (FG): Hier wurde ein Büro im Rahmen einer nebenberuflich ausgeübten Unternehmensberatung für Büroarbeiten genutzt. Dieses Büro befand sich - wie auch die Wohnung des Unternehmensberaters - im 4. Stock des Wohn- und Geschäftshauses. Das Büro war von der Wohnung aus über die eingebaute Zwischentür unmittelbar und über das Treppenhaus ohne weiteres erreichbar und damit in die häusliche Sphäre einbezogen. Wegen der Berührung mit der privaten Lebensführung handelte es sich nach Meinung des FG um ein häusliches Arbeitszimmer. Dass der Unternehmensberater die Räume 30- bis 40-mal pro Jahr auch für Besprechungen mit Auftraggebern oder durch seine freien Mitarbeiter nutzte, sprach zwar für die berufliche Nutzung der Räume, allerdings ohne die Einbindung in die private Sphäre in Frage zu stellen. Gleiches galt für die Tatsache, dass in dem Raum zwei auf "400-EUR-Basis" festangestellte Mitarbeiter die anfallenden Büroarbeiten erledigten.

Hinweis: Ein unter die Abzugsbeschränkung fallendes Arbeitszimmer liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Raum als Kanzlei eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters oder als Arztpraxis genutzt wird. Die im Streitfall vorliegende Nutzung der Räume für Zwecke der nebenberuflich ausgeübten Unternehmensberatung war jedoch mit diesen Fällen nicht vergleichbar.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2008)

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