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Auslandsgeschäftsreisen: Keine Pauschbeträge mehr für Übernachtungskosten

Bei einer Auslandsgeschäftsreise konnten bis 2007 die Übernachtungskosten in Höhe eines vom Reiseziel abhängigen Pauschbetrags als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für die Reisekosten von Arbeitnehmern hat die Verwaltung die Pauschalregelung bereits bei der Neugestaltung des Reisekostenrechts abgeschafft. Für Auslandsgeschäftsreisen von Unternehmern hat sie nunmehr die entsprechende Folgerung gezogen. Dies bedeutet: Auch bei Selbständigen werden nur noch die tatsächlichen und nachgewiesenen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe berücksichtigt.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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