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Haftung des Geschäftsführers: Haftung des Geschäftsführers der AG für Lohnsteuer
Sind Sie Geschäftsführer einer AG, so haben Sie auch dafür Sorge zu tragen, dass die steuerlichen Pflichten der AG erfüllt werden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so haften Sie persönlich für Steuerausfälle, die auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung Ihrerseits zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden, dass Sie als Geschäftsführer einer AG für Lohnsteuerzahlungen der AG haften, wenn das Guthaben auf dem Geschäftskonto im Wesentlichen auf frei widerrufbaren Lastschrifteinzügen beruht und die Bank daher die Überweisung nicht ausführt. Um eine Haftung zu vermeiden, ist es daher erforderlich, dass Sie sich in solchen Fällen zum Fälligkeitstag bei der Bank vergewissern, dass die Überweisung der Lohnsteuer an das Finanzamt ausgeführt wird, wenn kein ausreichend hoher Dispositionskredit eingeräumt ist.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 09/2008)
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