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Rückstellungen: Berechnung der Rückstellung für ausstehende Urlaubstage

Sind Sie Unternehmer und haben Angestellte, dann haben Sie für nicht genommene Urlaubstage Ihrer Arbeitnehmer am Jahresende in der Bilanz gewinnmindernd eine Rückstellung zu bilden. Ihre rückständige Urlaubsverpflichtung ist folglich als sogenannter Erfüllungsrückstand auszuweisen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich nach dem Urlaubsentgelt, das Sie hätten aufwenden müssen, wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtung bereits am Bilanzstichtag erfüllt hätten. Für die Höhe der Urlaubsrückstellung ist das Jahresgehalt durch die Zahl der regulären Arbeitstage - ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahres - zu dividieren, so der Bundesfinanzhof in einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2008)

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