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Private Pkw-Nutzung: Keine private Pkw-Nutzung - die bloße Behauptung reicht nicht aus!

Wenn Sie als Unternehmer ein zu mehr als 50 % betrieblich genutztes Fahrzeug privat nutzen, wird für jeden Kalendermonat 1 % des Bruttolistenpreises als gewinnerhöhende Entnahme angesetzt. Die auf die Privatfahrten entfallenden tatsächlichen Kosten können nur angesetzt werden, wenn die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den beruflichen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat leider entschieden, dass bereits der sogenannte Anscheinsbeweis für eine Anwendung der 1%-Bruttolistenpreisregelung spreche. Dieser beruhe auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Pkw auch tatsächlich privat benutzt werde, wenn eine Mitbenutzung möglich sei (wie z.B. im Streitfall bei einem SAAB 9000). Die bloße Behauptung, der betriebliche Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt, reiche nicht aus, um die Anwendung der 1%-Bruttolistenpreisregelung auszuschließen.

Im Streitfall war es dem Kläger nicht gelungen, den Anscheinsbeweis zu widerlegen. Aus den vielen vorgebrachten Argumenten, z.B. seien für Familienangehörige weitere Fahrzeuge vorhanden, den vorgelegten - aber offenkundig nicht vollständigen -Reisekostenaufzeichnungen für die Streitjahre und den Fahrtenbüchern für die Folgejahre ergab sich kein von der allgemeinen Lebenserfahrung abweichender Geschehensablauf.

Somit ging das Gericht von einer Privatnutzung der Fahrzeuge aus. Auch der Einwand, Privatfahrten seien mit anderen Fahrzeugen gemacht worden und zu den Urlaubsorten sei man mit dem Flugzeug gelangt, schließe die Anwendung der 1%-Bruttolistenpreisregelung nicht aus. Dies gelte umso mehr, als der Kläger über weitere Fahrzeuge verfügt habe (Oldtimer, Audi 80 Cabrio, Motorrad), die nicht für alle Anlässe von Privatfahrten gleich gut geeignet gewesen seien (z.B. Privatumzug, Familienurlaub, private Transporte, Fahrten im Winter).

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2008)

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