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Berichtigung der Umsatzsteuer: Gutschriften: Wann darf die Umsatzsteuer berichtigt werden?

Ändert sich für einen steuerpflichtigen Umsatz die Bemessungsgrundlage, wie z.B. durch einen nachträglichen Rabatt, so haben sowohl der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer als auch Sie als Leistungsempfänger den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen.

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden, wann eine solche Berichtigung durchzuführen ist, wenn es durch eine nachträgliche Gutschrift zu einer Änderung der Umsatzsteuer kommt. Die Richter stellten hierbei nicht auf das Erteilen der Gutschrift, sondern erst auf den tatsächlichen Zufluss des Betrags ab. Denn nur, wenn der Leistende das Entgelt tatsächlich zurückgewähre, mindere sich der Aufwand des Leistungsempfängers, und nur dann finde eine Berichtigung des Umsatzes und des Vorsteuerabzugs statt.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2008)

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