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Kraftfahrzeugsteuer: Quad wird wie Pkw besteuert
Das Finanzgericht Nürnberg hat kürzlich noch einmal die Auffassung des Bundesfinanzhofs bestärkt, dass ein vierrädriges, offenes Kraftfahrzeug mit Motorradsitz und Motorradlenker, auch Quad oder Ultraleichttraktor genannt, - entgegen der verkehrsrechtlichen Einstufung als Kraftrad - steuerrechtlich als Pkw einzustufen ist. Damit ist für ein Quad eine deutlich höhere Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen als für ein Motorrad.
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(aus: Ausgabe 01/2009)
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