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Steuerbürokratieabbaugesetz: Weniger Bürokratie im Steuerrecht
Das Steuerbürokratieabbaugesetz soll papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzen und damit Bürokratiekosten abbauen sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung für Bürger, Unternehmen und den Fiskus bringen. Letztendlich geht es um die primäre Zielsetzung, staatliche Einnahmen dauerhaft und verlässlich sicherzustellen. Die Maßnahmen treten im Wesentlichen 2009 in Kraft und stehen unter dem Motto "Elektronik statt Papier!". Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
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(aus: Ausgabe 02/2009)
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