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Handy am Steuer verboten: Bußgeldrechtliche Einordnung kombinierter Funkgeräte und Mobiltelefone

Ein Funkgerät ist ein Mobil- oder Autotelefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn hiermit auch eine Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz möglich ist.

Ein Fahrzeugführer verstößt gegen das Verbot der Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons während der Fahrt, wenn er zur Benutzung ein solches Funkgerät aufnimmt oder hält. Die tatsächliche Verwendung des Geräts zur Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz im konkreten Fall ist hierbei nicht erforderlich.

Hinweis: Auch hier wird die Linie der Rechtsprechung konsequent fortgeführt, dass keinerlei Telefone etc. während der Fahrt in der Hand gehalten und benutzt werden dürfen. Gebetsmühlenartig kann hier also nur davor gewarnt werden, Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Funkgeräte etc. am Steuer zu verwenden.


Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 09/2009)

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