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Abfindungen wegen Altersteilzeit: Wann gilt Abfindungszahlung als begünstigte Entschädigung?

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung, weil Sie Ihre Wochenarbeitszeit durch eine Änderung Ihres Arbeitsvertrags unbefristet reduzieren, kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung liegen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass auch bei einer Änderungskündigung eine begünstigte Entschädigung vorliegen kann. Es muss jedoch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen und die Änderung des Arbeitsvertrags muss unter rechtlichem und wirtschaftlichem Druck durch den Arbeitgeber veranlasst werden.

Hinweis: Die begünstigte Besteuerung der Abfindungszahlungen greift nicht, wenn Sie sich die Abfindung ratenweise über verschiedene Veranlagungszeiträume hinweg auszahlen lassen. Sie sollten vor Unterzeichnung der Vereinbarung Ihren Steuerberater um Rat fragen.


Quelle: BFH, Urt. v. 25.08.2009 - IX R 3/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 02/2010)

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